Testzentrum eröffnen in Baden-Württemberg
Als bundesweiter Anbieter von Testzentren helfen wir Ihnen dabei, Ihr eigenes Testzentrum mit professioneller Hilfe zu eröffnen. Unser Team begleitet Sie von der Beratung über den Beauftragungsprozess und der Antragsstellung bis hin zu Ihrer Corona Schnelltestsoftware.
Anleitung für die Registrierung eines Testzentrums
Für die Registrierung von Teststellen in Baden-Württemberg ist das Gesundheitsamt des jeweiligen Landkreises zuständig. Für den Betrieb eines Testzentrums sind infektions- und arbeitsschutzrechtliche sowie medizinproduktrechtliche Vorschriften des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zu beachten.
Voraussetzung: Bedarfsanfrage beim Gesundheitsamt
Zuerst müssen Sie eine Bedarfsanfrage bei ihrem Gesundheitsamt stellen, ob weitere Testzentren für Ihren Standort benötigt werden.
Schritt 1: Standort finden und Hygienekonzept erstellen
Anhand der Testverordnung des Bundes, der aktuell gültigen Maßnahmen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg muss ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt werden. Außerdem werden die lokalen Gegebenheiten der jeweiligen Ladenfläche, Außenfläche oder Freifläche in das Hygienekonzept eingebaut.
Schritt 2: Webseite erstellen
Eine Webseite hilft Ihren Besuchern beim Auffinden Ihrer Teststation. Außerdem kann diese auf den offiziellen behördlichen Webseiten verlinkt werden. Über diese Webseite können die Besucher auch direkt online einen Termin buchen. Mit einem professionellen Websitebaukasten können Sie Ihre Website genau so gestalten, wie Sie es möchten.
Schritt 3: Corona Testsoftware
Für die Terminverwaltung und die Unterstützung der Testdurchführung in der Teststation wird eine professionelle Corona Testsoftware empfohlen. Darüber können sich Besucher online einen Termin buchen bzw. sich vor Ort direkt für einen Test anmelden.
Schritt 4: Registrierung
Die Registrierung muss an das jeweilig zuständige Gesundheitsamt gesendet werden.
Schritt 5: Abrechnung
Wenn Sie Corona-Tests durchführen und die jeweiligen Voraussetzungen zur Abrechnung nach der TestV erfüllen, rechnen Sie Sachkosten für PoC-Antigentests und gegebenenfalls weitere Leistungen nach der TestV monatlich mit der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ab. Zur Abrechnung ist eine Registrierung für Nicht-KV-Mitglieder bei der KV erforderlich.
Nutzen Sie unsere Pakete, um Ihr eigenes Testzentrum in Baden-Württemberg zu eröffnen!
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