Testzentrum in Mecklenburg-Vorpommern eröffnen
Als bundesweiter Anbieter von Testzentren helfen wir Ihnen dabei, Ihr eigenes Testzentrum mit professioneller Hilfe zu eröffnen. Unser Team begleitet Sie von der Beratung über den Beauftragungsprozess über die Antragsstellung bis hin zu Ihrer Corona Schnelltestsoftware.
Anleitung für die Registrierung eines Testzentrums
Für die Registrierung von Teststellen in Mecklenburg-Vorpommern sind die jeweiligen Gesundheitsämter zuständig. Für den Betrieb eines Testzentrums sind infektions- und arbeitsschutzrechtliche sowie medizinprodukterechtliche Vorschriften des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zu beachten.
Voraussetzung: Bedarfsanfrage beim Gesundheitsamt
Zuerst müssen Sie eine Bedarfsanfrage bei Ihrem Gesundheitsamt stellen, ob weitere Testzentren für Ihren Standort benötigt werden.
Schritt 1: Standort finden und Hygienekonzept erstellen
Anhand der Testverordnung des Bundes, der aktuell gültigen Maßnahmen des Bundes, des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit muss ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt werden. Außerdem müssen die lokalen Gegebenheiten der jeweiligen Ladenfläche, Außenfläche oder Freifläche im Hygienekonzept berücksichtigt werden.
Schritt 2: Webseite erstellen
Eine Webseite hilft Ihren Besuchern beim Auffinden Ihrer Teststation. Außerdem kann diese auf den offiziellen behördlichen Webseiten verlinkt werden. Über diese Webseite können die Besucher auch direkt online einen Termin buchen. Mit einem professionellen Websitebaukasten können Sie Ihre Website genau so gestalten, wie Sie es möchten.
Schritt 3: Corona Testsoftware
Für die Terminverwaltung und der Unterstützung der Testdurchführung in der Teststation wird eine professionelle Corona Testsoftware empfohlen. Darüber können sich Besucher online einen Termin buchen bzw. sich vor Ort direkt für einen Test anmelden.
Schritt 4: Registrierung
Die Registrierung muss an das zuständige Bezirksamt gesendet werden.
Schritt 5: Abrechnung
Wenn Sie Corona-Tests durchführen und die jeweiligen Voraussetzungen zur Abrechnung nach der TestV erfüllen, rechnen Sie Sachkosten für PoC-Antigentests und gegebenenfalls weitere Leistungen nach der TestV monatlich mit der Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) ab. Dafür ist für Nicht-KV-Mitglieder eine Registrierung bei der KV erforderlich.
Nutzen Sie unsere Pakete, um Ihr eigenes Testzentrum in Mecklenburg-Vorpommern zu eröffnen!
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