Testzentrum in Nordrhein-Westfalen eröffnen

Als bundesweiter Anbieter von Testzentren helfen wir Ihnen dabei, Ihr eigenes Testzentrum mit professioneller Hilfe zu eröffnen. Unser Team begleitet Sie von der Beratung über den Beauftragungsprozess über die Antragsstellung bis hin zu Ihrer Corona Schnelltestsoftware.

Anleitung für die Registrierung eines Testzentrums

Für die Registrierung von Teststellen in Nordrhein-Westfalen sind die Gesundheitsämter zuständig. Für den Betrieb eines Testzentrums sind infektions- und arbeitsschutzrechtliche sowie medizinproduktrechtliche Vorschriften des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 

Voraussetzung: Bedarfsanfrage beim Gesundheitsamt

Zuerst müssen Sie eine Bedarfsanfrage bei Ihrem Gesundheitsamt stellen, ob weitere Testzentren für Ihren Standort benötigt werden.

Schritt 1: Standort finden und Hygienekonzept erstellen

Anhand der Testverordnung des Bundes, der aktuell gültigen Maßnahmen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalens und der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen. Außerdem müssen die lokalen Gegebenheiten der jeweiligen Ladenfläche, Außenfläche oder Freifläche im Hygienekonzept berücksichtigt werden.

Schritt 2: Webseite erstellen

Eine Webseite hilft Ihren Besuchern beim Auffinden Ihrer Teststation. Außerdem kann diese auf den offiziellen behördlichen Webseiten verlinkt werden. Über diese Webseite können die Besucher auch direkt online einen Termin buchen. Mit einem professionellen Websitebaukasten können Sie Ihre Webseite genau so gestalten, wie Sie es möchten.

Schritt 3: Corona Testsoftware

Für die Terminverwaltung und der Unterstützung der Testdurchführung in der Teststation wird eine professionelle Corona Testsoftware empfohlen. Darüber können sich Besucher online einen Termin buchen bzw. sich vor Ort direkt für einen Test anmelden.

Schritt 4: Registrierung

Die Registrierung muss an das zuständige Gesundheitsamt gesendet werden.

Schritt 5: Abrechnung

Wenn Sie Corona-Tests durchführen und die jeweiligen Voraussetzungen zur Abrechnung nach der TestV erfüllen, rechnen Sie Sachkosten für PoC-Antigentests und gegebenenfalls weitere Leistungen nach der TestV monatlich mit der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein-Westfalen (KVNO) ab. Dazu ist für Nicht-KV-Mitglieder eine Registrierung bei der KV erforderlich.

Nutzen Sie unsere Pakete, um Ihr eigenes Testzentrum in Nordrhein-Westfalen zu eröffnen!

 Mit dem Basic Paket oder Premium Paket können Sie direkt nach dem Kauf loslegen.
➪ Im Business Paket erhalten Sie ein individuelles Hygienekonzept, das Sie für die Genehmigung einreichen können.
 Wenn Sie sich für unser Rundum-Sorglos-Paket interessieren, bewerben Sie sich bitte hier: Jetzt bewerben. Wir senden Ihnen ein individuelles Angebot inkl. Checkliste und Vertrag zu. Wenn uns alle Informationen und Unterlagen vorliegen, erstellen wir ein individuelles Hygienekonzept und reichen den Antrag bei der jeweiligen zuständigen Behörde ein. Sobald die Beauftragung eingegangen ist, können Sie mit dem Betrieb des Testzentrums beginnen.

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