Testzentrum eröffnen in Hamburg
Als bundesweiter Anbieter von Testzentren helfen wir Ihnen dabei, Ihr eigenes Testzentrum mit professioneller Hilfe zu eröffnen. Unser Team begleitet Sie von der Beratung über den Beauftragungsprozess über die Antragsstellung bis hin zu Ihrer Corona Schnelltestsoftware.
Anleitung für die Registrierung eines Testzentrums
Für die Registrierung von Testzentren in Hamburg ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zuständig. Drittanbieter, die zertifizierte Teststellen werden möchten, können sich mit einem entsprechenden Hygienekonzept und Qualitätsstandards registrieren lassen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung prüft nach einheitlichen Kriterien und kann daraufhin die Anerkennung als Testzentrum aussprechen.
Voraussetzung: Bedarfsanfrage beim Gesundheitsamt
Zuerst müssen Sie eine Bedarfsanfrage bei ihrem Gesundheitsamt stellen, ob weitere Testzentren für Ihren Standort benötigt werden.
Schritt 1: Standort finden und Hygienekonzept erstellen
Anhand der Testverordnung des Bundes, der aktuell gültigen Maßnahmen des Bundes, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration muss ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt werden. Außerdem müssen die lokalen Gegebenheiten der jeweiligen Ladenfläche, Außenfläche oder Freifläche in das Hygienekonzept berücksichtigt werden.
Schritt 2: Webseite erstellen
Eine Webseite hilft Ihren Besuchern beim Auffinden Ihrer Teststation. Außerdem kann diese auf den offiziellen behördlichen Webseiten verlinkt werden. Über diese Webseite können die Besucher auch direkt online ein Termin buchen. Mit einem professionellen Websitebaukasten können Sie Ihre Website genau so gestalten, wie Sie es möchten.
Schritt 3: Corona Testsoftware
Für die Terminverwaltung und der Unterstützung der Testdurchführung in der Teststation wird eine professionelle Corona Testsoftware empfohlen. Darüber können sich Besucher online einen Termin buchen bzw. sich vor Ort direkt für einen Test anmelden.
Schritt 4: Registrierung
Die Registrierung muss an das zuständige Gesundheitsamt gesendet werden.
Schritt 5: Abrechnung
Wenn Sie Corona-Tests durchführen und die jeweiligen Voraussetzungen zur Abrechnung nach der TestV erfüllen, rechnen Sie Sachkosten für PoC-Antigentests und gegebenenfalls weitere Leistungen nach der TestV monatlich mit der Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVHamburg) ab. Dafür ist für Nicht-KV-Mitglieder eine Registrierung bei der KV erforderlich.