Testzentrum in Rheinland-Pfalz eröffnen
Als bundesweiter Anbieter von Testzentren helfen wir Ihnen dabei, Ihr eigenes Testzentrum mit professioneller Hilfe zu eröffnen. Unser Team begleitet Sie von der Beratung über den Beauftragungsprozess über die Antragsstellung bis hin zu Ihrer Corona Schnelltestsoftware.
Anleitung für die Registrierung eines Testzentrums
Für die Registrierung von Teststellen in Rheinland-Pfalz sind die Gesundheitsämter zuständig. Für den Betrieb eines Testzentrums sind infektions- und arbeitsschutzrechtliche sowie medizinproduktrechtliche Vorschriften des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten.
Voraussetzung: Bedarfsanfrage beim Gesundheitsamt
Zuerst müssen Sie eine Bedarfsanfrage bei ihrem Gesundheitsamt stellen, ob weitere Testzentren für Ihren Standort benötigt werden.
Schritt 1: Standort finden und Hygienekonzept erstellen
Anhand der Testverordnung des Bundes, der aktuell gültigen Maßnahmen des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Allgemeinverfügung des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz ist ein entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen. Außerdem müssen die lokalen Gegebenheiten der jeweiligen Ladenfläche, Außenfläche oder Freifläche im Hygienekonzept berücksichtigt werden.
Schritt 2: Webseite erstellen
Eine Webseite hilft Ihren Besuchern beim Auffinden Ihrer Teststation. Außerdem kann diese auf den offiziellen behördlichen Webseiten verlinkt werden. Über diese Webseite können die Besucher auch direkt online einen Termin buchen. Mit einem professionellen Websitebaukasten können Sie Ihre Website genau so gestalten, wie Sie es möchten.
Schritt 3: Corona Testsoftware
Für die Terminverwaltung und die Unterstützung der Testdurchführung in der Teststation wird eine professionelle Corona Testsoftware empfohlen. Darüber können sich Besucher online einen Termin buchen bzw. sich vor Ort direkt für einen Test anmelden.
Schritt 4: Registrierung
Es ist ein hinreichendes Hygienekonzept und geeignete Räume für eine Teststelle vorzuhalten. Dieses Hygienekonzept ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung digital einzureichen und wird einer Prüfung unterzogen.
Schritt 5: Abrechnung
Wenn Sie Corona-Tests durchführen und die jeweiligen Voraussetzungen zur Abrechnung nach der TestV erfüllen, rechnen Sie Sachkosten für PoC-Antigentests und gegebenenfalls weitere Leistungen nach der TestV monatlich mit der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ab. Dazu ist für Nicht-KV-Mitglieder eine Registrierung bei der KV erforderlich.
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